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Wir über uns
Am 1. Juli 1977 trat die Verwaltungsvereinbarung (s. Chronologie der ARGE) zwischen den drei Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe (ARGE ELBE) mit dem Ziel in Kraft, bei der Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Aufgaben, insbesondere in Fragen des Gewässerschutzes und der -ökologie, eng zusammenzuarbeiten. Als Dienststelle richtete die ARGE ELBE die Wassergütestelle Elbe (WGE) zur fachlichen Bearbeitung ihrer Aufgaben ein. Zum 1. Juli 1993 erweiterte sich die ARGE ELBE um die vier Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Länder werden durch die zuständigen Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter oder deren Beauftragte vertreten. Seit 1981 werden die umweltpolitischen Grundlinien für die Arbeit der ARGE ELBE durch die zuständigen Fachministern auf den unregelmäßig stattfindenden Elbeministerkonferenzen (EMK) festgelegt. Auch die gemeinsame Geschäftsordnung der FGG ELBE/ARGE ELBE und dieVerwaltungsvereinbarung der ARGE ELBE liegen als pdf-Dokumente vor. Vorsitzführung der ARGE ELBE seit 1977
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